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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

IMPALA outdoor-design®
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
IMPALA outdoor-design e. K., Inhaber: Florian Lerch
Sonnenschirme und OUTDOOR-Möbel, Mühlthal 2, D-94327 Bogen

1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen von IMPALA outdoor-design erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch IMPALA outdoor-design.

2. Angebot
Angebote auf den Webseiten von IMPALA outdoor-design sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

3. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen IMPALA outdoor-design und dem Vertragspartner kommt mit der Annahme der Bestellung seitens IMPALA outdoor-design durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsbestätigung per E-Mail zustande. Ein Angebot des Vertragspartners kann IMPALA outdoor-design innerhalb von drei Wochen ab Zugang annehmen. IMPALA outdoor-design behält sich vor, eine Bestellung nicht anzunehmen, zum Beispiel weil die bestellte Ware nicht verfügbar ist oder der Bestellvorgang aus anderen Gründen nicht durchführbar ist. In diesem Fall unterrichtet IMPALA outdoor-design den Vertragspartner von der Nichtannahme der Bestellung unverzüglich durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften.

4. Lieferung
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Lieferung den Betrieb von IMPALA outdoor-design oder den Betrieb seiner Lieferanten verlassen hat, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist (insbesondere in den Produktbeschreibungen) sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich mit dem Hinweis "verbindliche Lieferterminzusage" zugesagt wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf zum Transport aufgegeben oder bis zum Fristablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Soweit die Ware ausnahmsweise nicht vorrätig sein sollte, wird der Vertragspartner umgehend von IMPALA outdoor-design durch schriftliche oder elektronische Nachricht, ohne für deren Zugang zu haften, über einen voraussichtlichen Liefertermin informiert. Der Käufer ist verpflichtet, bei Anlieferung der Ware diese sofort auf Transportschäden, offensichtliche Mängel, Falschlieferung oder Unvollständigkeit zu prüfen und entweder am Tage des Empfangs oder des darauf folgenden Tages schriftlich (per Fax) anzuzeigen. Fehlmengen, Beschädigungen oder Mängel sind dem Paketdienst oder Spediteur zu zeigen und von diesem auf den Frachtpapieren zu bestätigen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr anerkannt.

5. Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise für Waren oder Dienstleitungen enthalten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland gültige Umsatzsteuer.

6. Zahlung
Der Kaufpreis wird frühestens mit Auslieferung der Ware (sobald die Lieferung den Betrieb von IMPALA outdoor-design verlassen hat) und Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung kann per Lastschriftverfahren, per Nachnahme (§ 12,- Zuschlag) oder per Vorkasse erfolgen. IMPALA outdoor-design behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Bei Lieferungen ins Ausland ist grundsätzlich die Zahlung nur per Kreditkarte oder gegen Vorkasse in bar oder Überweisung möglich. Falls IMPALA outdoor-design nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine schlechte Vermögenslage des Vertragspartners hinweisen (gegen diesen ergangene Mahnbescheide, Wechselproteste, Zwangsvollstreckungen etc.), so kann IMPALA outdoor-design eine Vorauszahlung des Kaufpreises verlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners berechnet IMPALA outdoor-design Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. IMPALA outdoor-design bleibt der Nachweis eines höheren durch den Verzug entstandenen Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens von IMPALA outdoor-design vorbehalten. Bei Rücklastschriften berechnet IMPALA outdoor-design dem Vertragspartner § 13,00 für jede einzelne Rücklastschrift. Der Vertragspartner kann nur wegen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Im Falle laufender Geschäftsbeziehung gilt jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von IMPALA outdoor-design ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch IMPALA outdoor-design, Straubing, auf den Käufer über.

7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Vertragspartner bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von IMPALA outdoor-design.

8. Verpackung und Versand
IMPALA outdoor-design stellt sämtliche Kosten für Verpackung und Transport dem Kunden in Rechnung. IMPALA outdoor-design beliefert auch Auftraggeber im Ausland, solche Lieferungen werden nur nach vorherige Vereinbarung und Vorauskasse durchgeführt. Die Transportkosten ins Ausland sind vom Kunden zu tragen. Zusätzliche Verpackungskosten soweit erforderlich für Lieferungen ins Ausland, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Rückgaberecht
IMPALA outdoor-design gewährt ein Rückgaberecht für 7 Tage ab Eingang der Waren beim Vertragspartner. Eine Begründung der Rückgabe ist nicht erforderlich. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Die zurückgegebene Ware muss im Zustand eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs und bei Rücksendung möglichst in der Originalverpackung verpackt sein. Bei Beschädigungen oder Gebrauchsspuren an der zurückgesandten Ware behält sich IMPALA outdoor-design die Geltendmachung eines Ausgleichs vor, der dem Vertragspartner belastet wird. Jede Rücksendung hat freigemacht zu erfolgen. Unfreie Sendungen können nicht angenommen werden. Die Kosten der Rücksendung werden vom Vertragspartner getragen. Das Rückgaberecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnitten oder extra für diesen bestellt sind, also z.B. Spezialanfertigungen oder Sonderbestellungen (Sonnenschirme mit Firmen o. Logoaufdrucken). Die Rücksendeanschrift lautet: IMPALA outdoor-design, Hubertusweg 62, D-94315 Straubing.

10. Falschlieferung
Handelt es sich um eine falsch zusammengestellte Lieferung, werden die Kosten der Rücksendung durch IMPALA outdoor-design übernommen. In diesem Fall wird das Rücksendeporto dem Vertragspartner durch Überweisung auf sein Bankkonto oder durch Gutschrift auf sein Kreditkartenkonto erstattet.

11. Gewährleistung und Haftung
Liegt ein von IMPALA outdoor-design zu vertretender Mangel an der gekauften Ware vor, ist IMPALA outdoor-design nach eigenem Ermessen zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, ist der Vertragspartner nach seinem Ermessen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei den IMPALA Premium Line und Corporate Line Sonnenschirmen sind ausschließlich die originalen Schirmständer der Firma IMPALA outdoor-design zu verwenden. Bei Zuwiderhandlung erlischt jeglicher Anspruch auf Garantie u. Gewährleistung. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler oder einen fehlerhaften Zusammenbau (im Fall der Selbstmontage) entstehen. Offensichtliche Mängel und Transportschäden muss der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung IMPALA outdoor-design mitteilen. Andere Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb von zwei Wochen erkannt werden können, sind unverzüglich und spätestens innerhalb von 24 Monaten mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner es IMPALA outdoor-design einen Mangel fristgerecht mitzuteilen, so ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Für Schäden, die keinen Sachmangel darstellen, insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind oder im Falle sonstiger Vermögensschäden, haftet IMPALA outdoor-design nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung von IMPALA outdoor-design ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des Inhaber sowie dessen Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftungsbeschränkungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Datensicherheit
Der Vertragspartner willigt ein, dass IMPALA outdoor-design im gesetzlich zulässigen Rahmen personenbezogene Daten erhebt, speichert, verarbeitet oder zu eigenen Zwecken nutzt. Über eine für die Bearbeitung der Kundenaufträge und einen guten Kundenservice notwendige Nutzung der Daten hinaus wird IMPALA outdoor-design die Kundendaten nicht verwerten oder weitergeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung kann ein Datenaustausch mit der Schufa Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH erfolgen.

13. Information via e-mail
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass IMPALA outdoor-design an seine e-mail Adresse e-mails zu Informations- und Marketingzwecken in zumutbarem Umfang (etwa 1 mal pro Quartal) versendet. Zur Unterscheidung sind diese auf geeignete Weise in der Betreffzeile gekennzeichnet.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluß des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Straubing. Ein Gerichtsstand in Straubing ist in jedem Fall begründet, wenn bei Klageerhebung Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist oder dieser keinen Wohnsitz im Inland (mehr) hat.

15. Urheberrecht
Copyright by IMPALA outdoor-design. Die Seiten unseres Shops genießen urheberrechtlichen Schutz. Nachahmung ist - auch auszugsweise - nur mit Genehmigung von IMPALA outdoor-design statthaft. Sämtliche Fotos, Darstellungen und Abbildungen genießen den Schutz des §72 Urheberrechtsgesetz.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

IMPALA outdoor-design®, Florian Lerch, Bogen im Mai 2007

IMPALA outdoor-design - Sonnenschirme, OUTDOOR-Möbel
IMPALA outdoor-design e. K.,
Handelsregistereintrag, HRA 6125 Amtsgericht Straubing,
Inhaber: Florian Lerch, Mühlthal 2, 94327 Bogen, Germany
Mobile.: +49 (0) 171 73 76 756, Fax: +49 (0) 9422 401377

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